Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, der SMB Beratung (nachfolgend SMB genannt).
1.2 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.
1.3 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowie Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf diese anwendbaren Geschäftsbedingungen von SMB bedürfen der Schriftform.

2 Angebot, Durchführung des Auftrags und Vertragsabschluss
2.1 Angebote von SMB sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit Bestellung der Lieferung oder Leistung gemäß Angebot erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Lieferung oder Leistung erwerben zu wollen. SMB ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei SMB anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware oder der Leistung an den Kunden erklärt werden. Ergänzend gelten diese Geschäftsbedingungen und anwendbare besondere Geschäftsbedingungen von SMB.
2.3 SMB behält sich durch die Berücksichtigung zwingender, durch rechtliche oder technische Normen bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen beziehungsweise von der Auftragsbestätigung vor.
2.4 Gegenstand des Auftrags ist jede Art eines Konzeptes oder einer Beratung, wie Feststellung von Tatsachen, Darstellungen von Erfahrungssätzen, Ursachenermittlung und Überprüfung. Thema und Verwendungszweck sind bei Auftragserteilung schriftlich festzulegen.
2.5 Der Auftrag ist entsprechend den für einen Hotelberater gültigen Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann der Hotelberater nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung seiner Sachkunde gewährleisten.
2.6. Der Hotelberater erstattet seine beratende Tätigkeit persönlich. Soweit es notwendig oder zweckmäßig ist und die Eigenverantwortung des Hotelberaters erhalten bleibt, kann sich der Hotelberater bei der Vorbereitung des Konzeptes der Hilfe sachverständiger Mitarbeiter bedienen. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Zuziehung von Beratern anderer Disziplinen erforderlich, so erfolgt deren Beauftragung durch den Auftraggeber.
2.7. Im Übrigen ist der Hotelberater berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags auf Kosten des Auftraggebers die notwendigen und üblichen Untersuchungen und Versuche nach seinem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen oder durchführen zu lassen, Erkundigungen einzuziehen, Nachforschungen anzustellen, Reisen und Besichtigungen vorzunehmen sowie Fotos und Zeichnungen anfertigen zu lassen, ohne dass es hierfür einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Soweit hierfür unvorhergesehene oder im Verhältnis zum Zweck des Konzeptes zeit- oder kostenaufwendige Untersuchungen erforderlich werden, ist dazu die vorherige Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
2.8. Der Hotelberater wird vom Auftraggeber ermächtigt, bei Beteiligten, Behörden und dritten Personen die für die Erstattung des Gutachtens notwendigen Auskünfte einzuholen und Erhebungen durchzuführen. Falls erforderlich, ist ihm vom Auftraggeber hierfür eine besondere Vollmacht auszustellen.
2.9. Die Beratung ist innerhalb der vereinbarten Frist zu erstatten. Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung hat der Hotelberater die ihm vom Auftraggeber zur Durchführung der Beratung überlassenen Unterlagen unaufgefordert wieder zurückzugeben.

3 Installation, Schulung und Beratung
3.1 Der Kunde ist durch die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch SMB als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskräfte in die Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
3.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
3.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4 Untersuchungs- und Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1 Wenn der Kunde Vollkaufmann ist, ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler SMB unverzüglich anzuzeigen.
4.2 SMB ist berechtigt, von Ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4.3 SMB ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
4.4. Der Auftraggeber darf dem Hotelberater keine Weisungen erteilen, die dessen tatsächliche Feststellungen oder das Ergebnis seines Konzeptes verfälschen könnten.

5 Preise
5.1 Die Preise verstehen sich netto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der Auftragsbestätigungen zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Lieferungen und Leistungen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen Preislisten berechnet.
5.2 Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste vergütet.
5.3 SMB ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. In diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.

6 Lieferfrist
6.1 Von SMB genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind.
6.2 Auftragsänderungen führen zur Aufhebung vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
6.3 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von SMB nicht zu vertretenden, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik oder Aussperrung bei SMB, ihren Lieferanten oder deren Unterlieferanten.

7 Annahmeverzug des Kunden
7.1 Kommt der Kunde mit der Abnahme bestellter Ware in Verzug, so ist SMB nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangt SMB Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder SMB einen höheren Schadensersatz nachweist.

8 Gefahrübergang, Gewährleistung
8.1 Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden kann. SMB macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen.
8.2 Soweit SMB Software gemäß gesonderter Vereinbarung installiert, wird der Kunde diese – auf Verlangen von SMB gemeinsam mit dem Mitarbeiter von SMB – unverzüglich testen. Läuft die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird er unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären.
8.3 SMB kann Mängel nach Wahl durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nach Maßgabe des folgenden Absatzes beseitigen. Mängel der Software kann SMB darüber hinaus durch Überlassung eines neuen Release beseitigen. Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder des Austausches hat der Kunde das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
8.4 Gewährleistungsansprüche sind schriftlich geltend zu machen; sie müssen eine genaue Beschreibung des gerügten Mangels enthalten. SMB wird nach Eingang der Mängelrüge nach eigener Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise die Übersendung von Datenträgern oder Informationsblättern, die eine Fehlerbehebung ermöglichen.
8.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde entgegen vorstehender Nummer 4.1 seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht nachkommt. Werden vom Kunden oder von Dritten Veränderungen an gelieferter Software vorgenommen, so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

9 Haftung
9.1 Eine Haftung von SMB für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch SMB oder wurde durch SMB grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
9.2 SMB haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. SMB haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders – hätte verhindern können.

10 Zahlung
10.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort bei Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist SMB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder SMB ein höheren Schaden nachweist.
10.2 Aufrechnung und Zurückhaltung sind nur wegen von SMB anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig.
10.3 Der Hotelberater hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der ausdrücklichen Vereinbarung. Die Vergütung enthält die allgemeinen Bürokosten des Hotelberaters.

11 Eigentumsvorbehalt
11.1 SMB behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von SMB in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
11.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für SMB zu verwahren und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Schadensrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit dem Abschluss dieser Vereinbarung an SMB ab. SMB nimmt die Abtretung an.
11.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – oder zu erwartender Zahlungseinstellung ist SMB berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen verjährt sind. SMB ist berechtigt, die Vorbehaltsware gegebenenfalls zu verwerten und unter Anrechnung auf offenen Forderungen aus dem Veräußerungserlös zu befriedigen.
11.4 Bei einem Rücknahmerecht von SMB gemäß vorstehendem Absatz ist SMB berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter von SMB den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
11.5 Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt aus dem Vertrag.
11.6 Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

12 Umfang der Rechtseinräumung
12.1 Der Kunde erhält an der gelieferten Software weder die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte noch die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise – auch Dritter – sind zu beachten.
12.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenen Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur – soweit technisch zwingend erforderlich – zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
12.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbedingung etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet SMB im Rahmen ihrer Standardpflegeverträge an.
13 Schutzrechte Dritter/Urheberrechtschutz
13.1 Der Kunde verpflichtet sich, SMB von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software unverzüglich in Kenntnis zu setzen und SMB auf ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen. SMB ist berechtigt, aufgrund der Schutzrechtsbehauptungen Dritter, notwendige Software-Änderungen auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.
13.2 Der Hotelberater behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrags gefertigte Konzept mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe des Beraters an Dritte, eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder – kürzung ist dem Auftraggeber nur mit Einwilligung des Hotelberaters gestattet. Eine Veröffentlichung bedarf in jedem Falle der Einwilligung des Hotelberaters. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Beraters gestattet.
13.3 Die Pflicht zur Verschwiegenheit umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Dies gilt auch für alle im Betrieb des Hotelberaters mitarbeitenden Personen. Der Hotelberater hat dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht von den genannten Personen eingehalten wird.

14 Abtretbarkeit von Ansprüchen
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem mit SMB geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit SMB geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung von SMB ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.

15 Datenschutz
15.1 Der Kunde ermächtigt SMB, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

16 Schlussbestimmungen
16.1 Diese Bedingungen bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.
16.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Wiener Uncitrat – Übereinkommens über internationale Warenverträge vom 11.04.1980.
16.3 Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist Prem. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, ist der Gerichtsstand nach Wahl von SMB am Sitz von SMB Weilheim oder am Sitz des Kunden.